Firmenname
binschonda Hauptstadt-Pflegedienst GmbH
Geschäftsführer
Herr
Steffen Höppner
Ort
10318 Berlin
Telefon
030/5038 2009
Webseite
www.binschonda.de
Mitarbeiterzahl
80
Gründungsjahr
2012
Ansprechpartner
Herr
Steffen Höppner
Email
Hier klicken
binschonda ist seit über 10 Jahren eine feste Institution in der ambulanten Pflege. Unsere MitarbeiterInnen beraten, pflegen, betreuen und unterstützen Menschen in deren eigenem Haushalt sowie in mehreren Wohngemeinschaften.
binschonda ist ein modernes und wachsendes Unternehmen mit einem breiten Spektrum sozialer Dienstleistungen. Mit unserer Arbeit wollen wir erreichen, dass unsere Klienten so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können oder in alternativen, ambulanten Wohnformen bestmöglich versorgt werden.
binschonda betreut vor allem Klienten in den Berliner Bezirken Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf. Ebenso wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Sozialhilfeträger verteidigt binschonda den Grundsatz „Ambulant vor stationär“.
binschonda ist Vertragspartner aller (Betriebs-) Kranken- und Pflegekassen sowie der Senatsverwaltung von Berlin. Durch die Verträge sind wir berechtigt, Leistungen gemäß:
SGB V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung)
SGB XI (Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung)
sowie nach SGB XII (Sozialhilfe) zu erbringen und
abzurechnen.
Alle Leistungen sind auf Wunsch auch privat zu vereinbaren.
binschonda respektiert und schützt die individuellen Wünsche und Vorstellungen ihrer Klienten. Wir lassen uns von unseren Klienten und von deren Angehörigen/Betreuer die persönliche Situation erklären und empfehlen dann ein angemessenes Unterstützungsangebot aus pflegefachlicher Sicht.
Zur Sicherung der individuellen und kontinuierlichen Pflege arbeitet binschonda nach dem Prinzip der Bezugspflege. Jeder Klient hat seinen Stammpfleger. Überschaubare Pflegeteams versorgen die gleichen Klienten.
Der § 45b SGB XI wurde zum 01.01.2015 nochmals ausgeweitet und umfasst jetzt neben Betreuungsleistungen auch hauswirtschaftliche Arbeiten.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden bei Bedarf von den verschiedenen Trägern (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt) bewilligt und finanziert. Der Verbleib des Menschen in der eigenen häuslichen Umgebung soll gewährleistet werden. Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB V, SGB XI und SGB XII zählen beispielsweise:
Grundpflege
Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege werden Tätigkeiten zusammengefasst, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Sie werden in der Regel an Pflegefachkräfte delegiert, um Krankenhaus-Aufenthalte zu vermeiden, Krankheiten zu heilen, Verschlechterungen zu verhüten und Beschwerden zu lindern.
Unsere ambulanten Pflegeleistungen sind: